Zoll- und Grenzabfertigung
Für eine Zoll- und/ oder Grenzabfertigung senden Sie Ihre Anträge bitte selbst direkt mindestens 48 Stunden vor der Ein- bzw. Ausreise an die zuständigen Stellen bzw. nehmen Sie selbst Kontakt mit diesen auf.
In diesem Zusammenhang ist der Antragsteller bzw. der Inhaber der von den Behörden erteilten Erlaubnis für Umsetzung und die Einhaltung der erteilten Erlaubnis und gesetzlichen Auflagen selbst zuständig.