Zoll- und Grenzabfertigung

Für eine Zoll- und/ oder Gren­z­abfer­ti­gung senden Sie Ihre Anträge bitte selb­st direkt min­destens 48 Stun­den vor der Ein- bzw. Aus­reise an die zuständi­gen Stellen bzw. nehmen Sie selb­st Kon­takt mit diesen auf.
In diesem Zusam­men­hang ist der Antrag­steller bzw. der Inhab­er der von den Behör­den erteil­ten Erlaub­nis für Umset­zung und die Ein­hal­tung der erteil­ten Erlaub­nis und geset­zlichen Aufla­gen selb­st zuständig.

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Informationen / Kontakt zur Zoll- und Grenzabfertigung

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Antrag auf Befreiung vom Zollflugplatzzwang

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Antrag auf Erteilung einer Grenzerlaubnis